Viele Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen werden auf das Jahr 2021 strenger. Es geht um Ergänzungsleistungen zu AHV, IV, Witwen- oder Waisenrente. Und diese Reform betrifft nicht nur Menschen, die EL beziehen müssen, sondern auch deren Angehörige. Beispielsweise beim Erbvorbezug und bei Schenkungen. Und es kann neu auch sein, dass die Erben einer EL-Bezügerin nach deren Tod Ergänzungsleistungen zurückerstatten müssen.
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