Grill-Schäden im Park Ins Gefängnis fürs Grillieren?

  • Die Nutzungsverordnung für den Badener Kurpark ist deutlich: «Übernachten, campieren, feuern, grillieren sowie baden im Weiher sind untersagt».
  • Die meisten Parkbesucher kennen die Verordnung aber nicht. Sie geniessen die Sommertage und benutzen für das Braten einer Wurst durchaus auch Einweggrills.
  • «Die Einweggrills haben uns letztes und bereits auch dieses Jahr wieder zu schaffen gemacht. Nun haben wir Grillverbotstafeln aufgestellt und hoffen auf Besserung», sagt Thomas Stirnemann, Leiter des Werkhofs Baden, gegenüber SRF.
  • Was Baden versucht, kennt die Stadt Zofingen bereits. Sie hat vor zwei Jahren ein Grillverbot auf dem Heitere Platz erlassen und macht damit gute Erfahrungen, heisst es auf Anfrage bei der Stadtpolizei.

Die Badener Verbotsplakate zitieren das Aargauer Baugesetz und drohen gestützt darauf mit Busse oder Haft bei Verstössen gegen das Grillverbot. Die Polizei kann eine Busse aber gar nicht direkt aussprechen. Es handelt sich um mehr als eine Ordnungswidrigkeit, welche die Polizei büssen kann.

Folglich müssten Grillsünder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden, sagt die Stadtpolizei auf Anfrage. Mit was für Kosten zu rechnen ist, lässt sich gemäss Polizei nicht sagen. In den ersten zwei Wochen, in denen die Plakate in Baden hängen, wurde noch keine Anzeige eingereicht.

Haftandrohung nicht mehr aktuell

Dass man fürs verbotene Grillieren wirklich im Gefängnis landet, muss aber niemand befürchten. Die Mitarbeiter des Werkhofs Baden haben nämlich für die Plakate einfach aus einem veralteten Gesetzestext von 1993 zitiert. Das Aargauer Baugesetz wurde seither mehrmals revidiert. «Für Übertretungen dieser Art ist keine Haft vorgesehen», sagt Fiona Strebel auf Anfrage, die Sprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft.

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