Inhaftierung möglich Brasiliens Ex-Präsident Lula wird nicht geschont

  • Das Oberste Gericht Brasiliens hat grünes Licht für die Inhaftierung von Luiz Inácio Lula da Silva gegeben.
  • Die Richter haben den Antrag des Ex-Staatspräsidenten abgewiesen, mit dem er einer vorzeitigen Inhaftierung entgehen wollte.
  • Das Gremium traf seine Entscheidung nach elfstündiger Sitzung mit sechs gegen fünf Stimmen.

Der ehemalige Staatspräsident könnte demnächst ins Gefängnis kommen – noch bevor über seine Berufung gegen eine Verurteilung zu zwölf Jahren Haft wegen Korruption entschieden wird.

Mehr als 5000 Richter und Staatsanwälte hatten vor dem Urteil beim Obersten Gericht eine Petition für Lulas sofortige Inhaftierung eingereicht. Zudem erhielten die Richter tausende E-Mails zu dem Thema.

Druck auf die Richter übte zudem Armeekommandant Eduardo Villas Boas aus, der sich über das traditionelle Neutralitätsgebot hinwegsetzte und offenbar zu einer Inhaftierung Lulas aufrief.

Wenn die Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen wie erwartet die Inhaftierung Lulas beantragt, kann der Ex-Präsident jedoch noch einmal dagegen Einspruch einlegen. Mit dem jetzigen Urteil könnte Lula also innerhalb weniger Tage festgenommen werden.

Über Petrobras-Skandal gestolpert

Lula da Silva war Ende Januar in zweiter Instanz zu zwölf Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, im Skandal um den staatlichen Ölkonzern Petrobras von dem Bauunternehmen Odebrecht die Renovierung eines Luxus-Appartements angenommen zu haben.

Der 72-jährige Politiker der linken Arbeiterpartei (PT) will bei der Präsidentenwahl im Oktober erneut antreten. Der beliebte Ex-Präsident (von 2003 bis 2010) liegt mit bis zu 36 Prozent in den Umfragen derzeit deutlich vorne. Bei einem Urteil gegen Lula könnte jedoch die Justiz seine Kandidatur verbieten.

Nach brasilianischem Wahlrecht darf ein Kandidat acht Jahre lang nicht bei Wahlen antreten, wenn er wegen eines Verbrechens verurteilt wurde. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Ausnahmen von dieser Regel.

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