Trotz Gerichtsurteil Trump gibt seine Steuerunterlagen nicht frei

  • Trump wehrt sich – anders als andere Präsidenten vor ihm – vehement gegen die Herausgabe seiner Finanz- und Steuerunterlagen.
  • Die Anwälte des US-Präsidenten fordern, dass die entsprechende gerichtliche Anweisung für «ungültig und nicht vollstreckbar» erklärt wird.
  • Die Unterlagen gelten in einem Prozess um Schweigegeldzahlungen an eine Pornodarstellerin und ein ehemaliges Playmate als Beweise.

US-Präsident Donald Trump unternimmt einen weiteren Versuch, die Herausgabe seiner Finanz- und Steuerunterlagen an die Staatsanwaltschaft in Manhattan zu verhindern. Dies geht aus einer Klage vom Montag hervor.

Die Anwälte des Präsidenten hielten demnach ein New Yorker Gericht dazu an, eine Aufforderung unter Strafandrohung, eine sogenannte Subpoena, für «ungültig und nicht vollstreckbar» zu erklären. Die Subpoena der Staatsanwaltschaft sei «wahnsinnig umfassend». Zudem sei sie «in böser Absicht» ausgestellt worden und komme einer «Schikane» Trumps gleich.

Gesetz gilt auch für Präsidenten

Trump war im Rechtsstreit um die geforderten Dokumente bis vor das Oberste US-Gericht gezogen. Der Supreme Court hatte Anfang Juli entschieden, dass Trump auch als Präsident nicht von der Pflicht ausgenommen ist, Beweise in einem Strafverfahren zu liefern.

Damit sprach das Gericht dem Bezirksstaatsanwalt von Manhattan grundsätzlich das Recht zu, im Zuge von Ermittlungen Finanzunterlagen Trumps und dessen Firmen einzusehen. Dies hatte Trump zu blockieren versucht. Die Einzelheiten müssen nun aber in unterer Instanz geklärt werden. Der zuständige Staatsanwalt will die Steuerunterlagen von Trump und dessen Firmen über einen Zeitraum von acht Jahren einsehen.

Bei den Ermittlungen geht es auch um angebliche Schweigegeldzahlungen, die Trumps Ex-Anwalt Michael Cohen dem Pornostar Stormy Daniels und dem ex-Playmate Karen McDougal gezahlt haben soll. Beide Frauen geben an, Affären mit Trump gehabt zu haben. Der US-Präsident dementiert dies.

SRF 4 News, 28.07.2020, 02:00 Uhr ; 

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