Verstoss gegen Grundrechte Strassburg verurteilt Türkei wegen Inhaftierung von Journalisten

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung von zwei Journalisten nach dem gescheiterten Militärputsch vom Juli 2016 verurteilt.
  • Die Strassburger Richter gaben den Klägern Mehmet Altan und Sahin Alpay Recht.
  • Der EGMR schloss sich damit der Meinung des türkischen Verfassungsgerichts an, das die Inhaftierung der beiden Kläger im Januar als Verstoss gegen ihre Grundrechte gerügt hatte.

Die Türkei hatte Alpay und Altan in Gefangenschaft gehalten, obwohl das Oberste Gericht des Landes deren Freilassung angeordnet hatte. Damit habe die Türkei laut EGMR rechtswidrig gehandelt.

Mit der Strafverfolgung der Journalisten habe die Türkei zudem deren Meinungsfreiheit verletzt. Kritik an der Regierung dürfe nicht als Terrorunterstützung geahndet werden, liess der EGMR verlauten.

Alpay ist mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen worden und steht unter Hausarrest. Altan befindet sich weiter in Haft.

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