Streit um Bezeichnung EU-Veganer dürfen keine «Vegi-Wurst» mehr essen

Auch Sojamilch, Pflanzenkäse oder Tofubutter müssen nach einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs umbenannt werden.

Rechtliche Lage in der Schweiz

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Gemäss Lebensmittelrecht dürfen zwar vegetarische Schnitzel, Burger oder Hackbraten verkauft werden. Tiernamen wie «Veggie Rinderfilet» oder geschützte Begriffe wie Cervelat sind für fleischlose Produkte hingegen nicht erlaubt.

Pflanzenkäse, Tofubutter und -wurst darf nicht mehr so heissen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung «Milch»-Produkten vorbehalten ist, die aus der «normalen Eutersekretion» von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für Begriffe wie «Rahm», «Sahne», «Butter», «Käse» oder «Joghurt».

Verwechslungsgefahr zu gross

Hintergrund ist eine Klage gegen das Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie «Veggie-Cheese» (Vegi-Käse) oder «Cream» (Rahm), weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter.

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