Ruhiger 1. August Händler fürchten Feuerwerksverbote

  • In der Stadt Chur gilt am 1. August ein Feuerwerksverbot.
  • In den Kantonen St. Gallen und Glarus wird am Freitag über ein Verbot entschieden.
  • Feuerwerkshändler bangen um ihre Umsätze.

«Wir haben fast keine Fingernägel mehr», sagt Alain Stucki, Feuerwerkshändler und Inhaber der Wiler Firma Stucki AG, mit ironischem Unterton. Er spielt auf die derzeit angespannte Stimmung bei den Feuerwerksverkäufern an. Noch ist nicht vollends klar, in welchen Kantonen und Gemeinden am 1. August ein Feuerwerksverbot gilt.

Feuerwerksverbote

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Graubünden: Mit Blick auf den 1. August hat die Stadt Chur ein Feuerwerksverbot erlassen. Auf das traditionelle Feuerwerk in der Stadt wird verzichtet.

St. Gallen: Der Kantonale Führungsstab hat vorläufig entschieden, kein generelles Feuerwerksverbot zu beantragen. Die Verantwortlichen treffen am Freitag einen erneuten Entscheid.

Glarus: Auch hier gilt noch kein generelles Feuerwerksverbot. Die Situation wird ebenfalls am Freitag neu beurteilt.

Thurgau: Die Regierung verzichtet auf ein generelles Feuerwerksverbot.

Der Umsatz aus dem 1.-August-Verkauf mache 80 bis 85 Prozent des Jahresumsatzes mit Feuerwerk aus, so Stucki. Seine Firma beliefere rund 200 kleinere Verkäufer und professionelle Feuerwerksorganisatoren. Auch die Raketen für das abgesagte Feuerwerk in Chur wären aus Wil geliefert worden.

Mehrere Gemeinden und Kantone weisen zurzeit auf die herrschende Trockenheit hin, nicht überall werden aber Feuerwerksverbote erlassen. Vielerorts wird an die Eigenverantwortung der Bevölkerung appelliert und der Gebrauch von Feuerwerk im Wald verboten sowie ein Mindestabstand von 200 Metern zu Wäldern gefordert.

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