Gemäss der am Dienstag veröffentlichten Antwort der Urner Kantonsregierung leben um das Reussdelta rund zwanzig erwachsene Schwäne.
Der Kanton Uri will feststellen, wie gross die Schäden sind, welche die Höckerschwäne der Landwirtschaft zufügen.
Eine Vergütung der Schäden durch die öffentliche Hand schliesst der Regierungsrat aus. Die Lösung sei vielmehr die Verkleinerung des Bestandes auf ein tolerierbares Mass.
Der Schwan ist als nicht jagdbare Art gemäss Bundesrecht geschützt. Zurzeit laufen allerdings beim Bund Bestrebungen, den Schwan auf eine Liste der Tiere zu nehmen, deren Bestände trotz des Schutzes reguliert werden dürfen.
Um nach der Revision des Eidgenössischen Jagdgesetzes einen Regulierungsentscheid fällen zu können, sei eine genaue Schadenerhebung während einer ganzen Vegetationsperiode zwingend nötig, schreibt der Regierungsrat.
Diese Arbeiten würden im Frühling 2018 in Angriff genommen. In der Zwischenzeit will der Kanton die Bevölkerung dafür sensibilisieren, die Schwäne im Winter nicht zu füttern.
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