Abstimmung Kanton Solothurn Deutliches Resultat: Regierung wählt Solothurner Staatsschreiber

71 Prozent des Stimmvolks will eine Änderung: Statt des Parlaments wählt neu die Regierung den Staatsschreiber.

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Neu wählt die Regierung die Staatsschreiberin oder den Staatsschreiber des Kantons Solothurn. Das Stimmvolk hat die Vorlage mit 71 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Bis jetzt war dies Aufgabe des Parlaments gewesen, des Kantonsrats. Dasselbe gilt für die Staatsschreiber-Stellvertretung.

Verfassung wird der Praxis angepasst

Bis jetzt verstand die Solothurner Kantonsverfassung den Staatsschreiber als Unterstützung für Regierung und Parlament – man spricht vom sogenannten Kooperationsmodell. Dieses Kooperationsmodell gibt es in verschiedenen Kantonen. Dort ist die Staatskanzlei die gemeinsame Stabsstelle für Regierung und Parlament.

Im Vorfeld der Solothurner Abstimmung war argumentiert worden, dass diese gemeinsame Stabsstelle nicht mehr der Praxis entspricht. Seit 1989 hat der Kantonsrat ein eigenes Ratssekretariat. «Die Regelung in der Verfassung […] wurde so zum toten Buchstaben», hiess es im Abstimmungsbüchlein.

Mit der beschlossenen Verfassungsänderung wird der Staatsschreiber nicht nur die Regierung unterstützen, sondern auch von ihr gewählt werden. Die Mehrheit des Kantonsrats hatte diese Änderung unterstützt. Als einzige Parteien stellten sich SVP und Juso gegen die Neuerung.

Regierung erfreut

Der Solothurner Regierungsrat nimmt das Abstimmungsresultat erfreut zur Kenntnis: «Damit wird der Grundsatz der Gewaltenteilung gestärkt», schreibt Regierungsrat Peter Hodel in einer Mitteilung.

Laut der Mitteilung wird die Stelle des Staatsschreibers oder der Staatsschreiberin in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Dies, weil der amtierende Staatsschreiber Andreas Eng Juli 2025 aufhört.

Verfassungsänderung zur Gebäudeversicherung

Das Solothurner Stimmvolk stimmt auch der zweiten kantonalen Verfassungsänderung deutlich zu: 75 Prozent befürworten, dass die Gebäudeversicherung ihre Prämien weiterhin selber festsetzt. Dies gilt auch für andere, vor allem technische Regelungen.

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Mit den Änderungen ist sichergestellt, dass die Gebäudeversicherung weiterarbeiten kann wie bis jetzt. Regierungsrätin Brigit Wyss sagte nach der Abstimmung: «Damit erhält die Solothurnische Gebäudeversicherung den nötigen Handlungsspielraum, um ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Dienstleistungen effizient und zukunftsorientiert zu erbringen».

Regionaljournal Aargau Solothurn, 22.9.2024, 13:03 Uhr ; 

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