Zweite Abstimmung nötig Zuger Abstimmung zur Transparenz-Initiative ist ungültig

  • Bei der Auszählung der Stimmen sind Fehler passiert. Zum Teil wurden ungültige Stimmzettel mitgezählt.
  • Die Zuger Regierung hat die Abstimmung deshalb für ungültig erklärt.
  • Über die Vorlage muss ein zweites Mal abgestimmt werden.

Der Zuger Regierungsrat fällte den Entscheid, die Abstimmung für ungültig zu erklären, an einer ausserordentlichen Sitzung.

In den Urnenbüros der Zuger Gemeinden seien beim Auszählen Fehler passiert, sagt Regierungsrat Andreas Hostettler. Weil es neben der Abstimmungsfrage zur Initiative auch einen Gegenvorschlag und eine Stichfrage gab, mussten die Stimmbügerinnen und Stimmbürger drei einzelne Zettel ausfüllen.

Zettelchaos im Urnenbüro

Nur wenn alle drei Zettel abgegeben wurden, sei die Stimme gültig. Das habe beim Auszählen zu Problemen geführt, so Hostettler: «Teilweise wurden unvollständige Couverts aber nicht aussortiert.»

Ein korrektes Resultat steht über jedem Aufwand. Das sind wir der Demokratie schuldig.
Autor: Andreas Hostettler Zuger Regierungsrat

Das heutige Resultat sei deshalb ungültig. Die Abstimmung müsse wiederholt werden. Er könne verstehen, dass dieser Entscheid ein Frust sei für die Initiantinnen und Initianten. «Auch wenn es unangenehm ist: ein sauberes, korrektes Resultat steht über jedem Aufwand. Das sind wir der Demokratie schuldig.»

Wann und wie eine zweite Abstimmung stattfindet, will die Zuger Regierung kommenden Mittwoch bekanntgeben.

Darum geht es in der Transparenz-Intiative

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Politische Parteien und Organisationen im Kanton Zug sollen ihre Spenden offenlegen müssen: Firmenspenden ab 1000 Franken und Privatspenden ab 5000 Franken. Zudem müssten bei Annahme der Initiative alle Politikerinnen und Politiker deklarieren, in welchen Organisationen, Verbänden oder Vereinen sie sich engagieren.

Regionaljournal Zentralschweiz, 16.10 Uhr ; 

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