Corona-Massnahmen Diese Lockerungen treten ab Montag in Kraft

In kleinen Schritten und sehr vorsichtig hebt die Regierung einige Massnahmen auf. Diese Lockerungen treten ab dem 1. März in Kraft:

Grössere Gruppen draussen: Spontane Treffen im Freien im Familien- und Freundeskreis sind bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Kinder zählen weiterhin zu dieser Anzahl. Dazu ist w ichtig: Vereins- und Gemeindeanlässe zählen nicht zu spontanen Treffen und sind deshalb nicht erlaubt.

Private Einladungen zu Hause: Weiterhin dürfen an privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis maximal fünf Personen teilnehmen. Kinder zählen weiterhin mit.

Restaurantterrassen bleiben geschlossen

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Angesichts der fragilen epidemiologischen Lage verzichtete der Bundesrat darauf, Restaurantterrassen bereits ab kommender Woche wieder zu öffnen, wie er mitteilte. Diesen rascheren Lockerungsschritt hatte unter anderem eine knappe Mehrheit der Kantone gefordert.

Alle Läden wieder offen: Sämtliche Läden dürfen wieder öffnen, die Anzahl Kundinnen und Kunden bleibt allerdings beschränkt. Dazu ist w ichtig: Es gilt weiterhin eine Maskentragpflicht. In Einkaufszentren dürfen sich nur so viele Personen gleichzeitig aufhalten, wie insgesamt in allen Läden zugelassen sind.

Sportanlagen draussen: Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze dürfen wieder öffnen. Es muss keine Maske getragen werden, wenn der Abstand eingehalten wird. Beim Sport draussen gilt die maximale Gruppengrösse von 15 Personen. Inhouse-Fitnesscenter bleiben geschlossen. Sportarten mit Körperkontakt wie Fussball, Hockey, Basketball, Kampfsport und Paartanz sind für Erwachsene nicht erlaubt. Dazu ist wichtig: Mannschaftstrainings in Sportvereinen draussen ist nicht erlaubt, bzw. nur in Gruppen bis 15 Personen und ohne Körperkontakt. Wettkämpfe sind verboten, zum Beispiel auch Grümpelturniere.

Kultur- und Freizeitbetriebe: Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten dürfen wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal 15 Personen. Kinos, Casinos, Bars, Discos und Tanzlokale bleiben geschlossen. Anlässe mit Publikum sind weiterhin verboten.

Gelockerte Regeln für Kinder und Jugendliche bis Jahrgang 2001: Gesang- und Musikproben für Jugendliche bis Jahrgang 2001 sind erlaubt. Auch dürfen neu Jugendliche bis Jahrgang 2001 drinnen und draussen Fussball oder Hallenhockey spielen, an einer Kletterwand klettern oder einen Tanz proben sowie Trainings durchführen. Auch Kontaktsportarten wie Kampfsport sind für Jugendliche bis Jahrgang 2001 erlaubt. Wichtig dazu: Zum Schutz des Publikums sind Aufführungen vor Publikum verboten. Wettkämpfe dürfen zwar stattfinden, aber ohne Publikum. Es gilt der Jahrgang. Wer 2000 oder vorher geboren ist, kann von den Lockerungen nicht profitieren.

Homeoffice: Die Arbeitgeber bleiben verpflichtet, Homeoffice überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Aktivität möglich ist. Wichtig ist dazu: Wo Homeoffice nicht möglich ist, sind weitere Massnahmen wie Maskenpflicht am Arbeitsplatz nötig.

Wie geht es weiter?

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Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12. März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tage-Inzidenz am 17. März nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.

Quelle: Bundesrat, 24.02.21 Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen,wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Läden Lesesäle von Bibliotheken Museen Zoos Botanische Gärten Fussballplätze Leichtathletik-stadien Tennisplätze Tennisplätze Sport- undFreizeitanlagen(draussen) Das hat der Bundesrat am 24. Februar kommuniziert Lockerungen Öffnungsschritt ab dem 1. März Sportanlagen im Freien Kunsteisbahnen mit Maske oder Abstand sowie begrenzter Kapazität im Freien Im Freien sind private Veranstaltungen mitbis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche unter 20 Jahren (bis Jahrgang 2001) können wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen. Kinder- und Jugendchören ist das Singenwieder gestattet. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendtreffs sind wieder zugänglich.

SRF 1, 24.2.2021, 15:00 Uhr ; 

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