Coronamassnahmen im Skigebiet Terrassenknatsch unter den Kantonen geht in eine neue Runde

Der Bundesrat macht klar: Offene Restaurant-Terrassen in Skigebieten gehen nicht. Einige Kantone beeindruckt das nicht.

Während Skifahrerinnen im Kanton Graubünden gemütlich auf der Terrasse sitzen und ihr Essen verzehren, müssen sich derzeit Skifahrer im Wallis selber ein Plätzchen suchen. Einmal mehr herrscht bei den Umsetzungen der Coronamassnahmen ein Kantönligeist.

In einzelnen Kantonen ist das Essen auf der Terrasse erlaubt oder wird geduldet, in anderen sind die Aussenplätze abgesperrt. Der Bundesrat hat am Mittwoch nochmals bekräftigt, dass auch in den Skigebieten nur Takeaway erlaubt ist – und keine Sitzgelegenheiten auf den Terrassen angeboten werden dürfen.

Insbesondere in der Zentralschweiz lässt man sich davon nicht beeindrucken. Die Restaurant-Terrassen in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden sind geöffnet. Und das soll auch weiter so bleiben.

Man habe sich in der Zentralschweiz miteinander abgesprochen, sagt der Urner Gesundheitsdirektor Christian Arnold gegenüber SRF News – es werden momentan keine Änderungen vorgenommen. «Wir werden in der Vernehmlassung die Gelegenheit nutzen, dem Bund nochmals aufzuzeigen, dass die Idee mit den Terrassen in den Skigebieten rein epidemiologisch keine so schlechte Variante ist», sagt Christian Arnold.

Terrasse an der Sonner
Legende: Die Terrasse des Bergrestaurants Brunnihütte im Skigebiet oberhalb von Engelberg Mitte Woche: Die Gäste konnten auf der Terrasse essen. Keystone

Unter anderem die Kantone Bern und Wallis sind derzeit strenger. Die Terrassen sind auch in den Skigebieten geschlossen. Im Berner Skigebiet Meiringen-Hasliberg, das direkt an den Kanton Obwalden grenzt, sorgt das für Ärger. «Diese Ungleichheit ist schlimm für uns», sagt Hanspeter Wenger. Er ist Verwaltungsratspräsident der Bergbahnen Meiringen-Hasliberg, welche die Restaurants entlang der Pisten betreibt.

Hanspeter Wenger verweist darauf, dass eines seiner Restaurants nur 1.5 Kilometer Luftlinie von einem Lokal in Obwalden entfernt ist. Während sein Restaurant die Terrasse geschlossen hat, können die Gäste des Restaurants in Melchsee-Frutt (OW) auf der Terrasse essen. «Gerade ältere Leute und solche mit Kindern gehen lieber in ein Skigebiet mit offenen Terrassen und meiden unsere Region», sagt Hanspeter Wenger.

Der Terrassenknatsch geht also weiter – gerade auch nach den klaren Worten des Bundesrates. Vor ein paar Tagen hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonsregierungen dazu einen Brief geschickt: «Ein Takeaway mit Sitzgelegenheiten ist kein Takeaway mehr, sondern ein Selbstbedienungsrestaurant. (…) Wir weisen die Kantone somit ausdrücklich darauf hin, dass das Bereitstellen von Sitzgelegenheiten (…) unzulässig ist.»

Dank vieler Tests offene Terrassen?

Insbesondere in Graubünden zeigt man sich von der Haltung des Bundes wenig beeindruckt. «Wir haben das Schreiben des Bundes zur Kenntnis genommen», sagt Marcus Caduff, Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Soziales. Man habe aber gute Argumente für das aktuelle Vorgehen: «Wir waren innovativ und wir haben nicht nur eine Pandemie, sondern auch eine Strategie.»

Caduff verweist auf die Teststrategie seines Kantons. Es gibt grossflächige Tests an Schulen und in Betrieben. «Wenn man Anstrengungen unternimmt, die nachweislich dazu beitragen, dass die Fallzahlen sinken, darf man sich gewissen Lockerungen erlauben», so Caduff.

So oder so wollen sich einzelne Kantone beim Bundesrat dafür einsetzen, dass die Massnahmen für Gastrobetriebe bald gelockert werden. In seinem Vorschlag vom Mittwoch will der Bundesrat davon aber nichts wissen. Frühestens im April sieht er erste Lockerungsmassnahmen vor.

Quelle: Bundesrat, 17.01.21 * Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden. Lesesälen Museen Zoos Erlebnisparks im Aussenbereich Botanische Gärten Fussballplätzen Leichtathletik-stadien Tennisplätze Tennisplätzen Das hat der Bundesrat am 17. Februar kommuniziert Öffnung von Lockerungen 1. Möglicher Öffnungsschritt ab dem 1. März* (Entscheid am 24.2.): Kunsteisbahnen im Aussenbereich Läden Erlaubnis für private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen im Freien Jugendliche bis 18 Jahre sollen den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sollen wieder zugänglich sein.
Quelle: Bundesrat, 17.01.21 ** Voraussetzung dafür ist, dass epidemiologische Lage dies zulässt. Positivitätsrate soll unter 5 Prozent, die Auslastung der Intensivplät-ze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination dieser Richtwerte beurteilen. Restaurantterrassen Öffnung von Lockerungen 2. Möglicher Öffnungsschritt ab dem 1. April**: Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem RahmenSport in Innenräumen

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.2.2021, 17:30 Uhr ; 

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