Coronasituation bei der Arbeit «Muss der Arbeitgeber Masken gratis zur Verfügung stellen?»

Neu gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Für die Angestellten ist das ein Kostenfaktor und es stellt sich die Frage: «Muss die Firma diese Kosten übernehmen?» «Espresso» klärt diese und weitere Fragen rund um die Maskenpflicht.

Die Rechtslage kurz erklärt

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, für Kosten aufzukommen, die ihren Angestellten für die Erledigung der Arbeit entstehen. Das bedeutet: Schreibt ein Betrieb den Angestellten vor, bei der Arbeit eine Maske zu tragen, so muss er ihnen diese Masken zur Verfügung stellen oder die damit verbundenen Kosten ersetzen.
  • Laut Arbeitsgesetz muss ein Arbeitgeber alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund dürfen Angestellte verlangen, dass ihnen zertifizierte Masken zur Verfügung gestellt werden, die eine gewisse Sicherheit bieten.
  • Weigern sich Angestellte, trotz Weisung des Arbeitgebers eine Maske zu tragen, riskieren sie eine Verwarnung oder eine Kündigung. Weigern sich Angestellte, die in einem öffentlich zugänglichen Raum arbeiten, eine Maske zu tragen, riskieren sie darüber hinaus eine Busse bis zu 10’000 Franken.
  • Können Angestellte aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen, sollten sie ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber muss dann diese Angestellten so einsetzen, dass ihre Gesundheit und die der anderen Angestellten nicht gefährdet wird. Wenn möglich, im Home-Office.
  • Angestellte, die trotz behördlicher Quarantäneanordnung zur Arbeit gehen und damit andere gefährden, riskieren eine fristlose Kündigung und eine Busse.

Espresso, 29.10.2020, 08:13 Uhr

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