Darf ich ins Fitnesscenter? Die wichtigsten Antworten zum nächsten Öffnungsschritt

Die Verunsicherung nach den Bundesrats-Informationen zu den bevorstehenden Lockerungen ist gross. Einige Antworten.

In Restaurants dürfen ab dem 11. Mai vier Personen am selben Tisch essen. Dabei kann der Abstand von zwei Metern aber kaum eingehalten werden. Heisst das, dass nur Mitglieder desselben Haushalts gemeinsam ins Restaurant dürfen?

Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit sollen die Abstandsregeln am Tisch nicht gelten. Angedacht ist, dass niemand zu einer bereits bestehenden Gruppe hinzustösst. Die Gruppen müssten geschlossen im Restaurant ankommen. Zwischen den Gruppen gelten dann die Abstandsregeln. Wie das im Detail gelöst wird – etwa beim Gang auf die Toilette – ist Sache der Betreiber. Dafür arbeiten diese derzeit Schutzkonzepte aus.

Schutzkonzept Gastronomiebetriebe Alle Gäste müssen sitzen Max. 4 Gäste pro Tisch 2 Meter Abstand zwischen Gruppen Ausnahme: Eltern mit mehr Kindern Ab 11. Mai Quelle: Bundesrat, 29.04.20

Was bedeutet die Restaurant-Regelung für Bars und Pubs?

Neben der begrenzten Anzahl Personen pro Tisch ist ein 2-Meter-Abstand zwischen den Tischen oder eine Trennwand vorgeschrieben. Zudem müssen alle Gäste sitzen. Bar- und Puberlebnisse wie vor der Corona-Pandemie wird es vorerst nicht geben.

Obligatorische Schulen öffnen wieder. Was heisst das für Sprachkurse, Reitunterricht, Berufsschulen – kurz: alles, was nicht obligatorisch ist?

Neben Primar- und Sekundarschulen dürfen ab dem 11. Mai auch nicht-obligatorische Bildungseinrichtungen wieder öffnen, zum Beispiel Musik- oder Hochschulen. Jedoch nur, wenn nicht mehr als fünf Personen im gleichen Raum unterrichtet werden. Kleinere Sprachkurse sind möglich, auch dem Reitunterricht steht kaum etwas im Weg. An Berufsschulen kann ebenfalls – eingeschränkt – Unterricht stattfinden. Detailierte Konzeptemüssen nun ausgearbeitet werden.

Wie sieht es mit Fahrschulen aus?

Auch Fahrschulen dürfen den Betrieb ab dem 11. Mai wieder aufnehmen. Auch sie müssen jedoch in einem Schutzkonzept darlegen, wie sie die Massnahmen des BAG umsetzen.

Können mich ab dem 11. Mai meine Grosseltern oder meine Partnerin aus dem Ausland wieder besuchen?

Personen mit Schweizer- oder EU-Pass dürfen ihre engste Familie wieder in die Schweiz holen. Unverheirateten Paaren hilft das aber nicht. Die Grenzkontrollen bleiben zudem bestehen. Ab wann Auslandsreisen generell wieder möglich sind, ist offen. Das hängt von der Lage in der Schweiz sowie den Restriktionen in den übrigen Staaten ab. So ist auch denkbar, dass einzelne Grenzen geöffnet werden, während andere noch geschlossen bleiben.

Wann darf ich wieder ins Fitnesscenter, in die Yoga-Stunde oder ins Fussball-Training?

Sporteinrichtungen wie Yogastudios, Fitnesscenter oder Tennisclubs dürfen den Betrieb ab dem 11. Mai wieder aufnehmen. Allerdings sind Trainings nur in Kleingruppen von maximal fünf Personen erlaubt. Distanz- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden. Dafür müssen Betreiber Schutzkonzepte erarbeiten. Auch Fussballklubs dürfen trainieren, sofern die Trainings in Kleingruppen von maximal fünf Personen und ohne Körperkontakt durchgeführt werden. Anders beim Leistungssport: Dort dürfen aufgrund der engen medizinischen Betreuung auch mehr als fünf Personen gemeinsam trainieren.

Was ist mit Hallenbädern und Badis?

Auch Schwimmbäder dürfen ab dem 11. Mai öffnen, allerdings nur für sportliche Aktivitäten. Verboten bleibt sowohl das Planschen im Becken als auch das «Sünnele». Die Betreiber müssen Schutzkonzepte erarbeiten und darlegen, wie sie die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln gewährleisten wollen. Dabei ist auch die Frage zu regeln, wie mit Garderoben und Duschen umzugehen ist.

Coiffeure, Kosmetik-und Massagesalons ambulante BehandlungenSpitäler, Arztpraxen, Physiotherapie Beerdigungenim grösserenKreis Seit 27. April wieder geöffnet oder erlaubt Gartenbedarf, Blumenläden &Baumärkte Quelle: Ausstiegsfahrplan des Bundesrats Das Abstandhalten und die Hygienemassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden. Alle Betriebe brauchen ein Schutzkonzept. Quelle: Bundesrat, 29.04.20 Noch unklar Verbot vonGrossveranstaltungen mit unter 1000 Personen Bis Ende August Verbot vonGrossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen obligatorische Schulen (Kantone entscheiden) kompletterDetailhandel Ab 11. Mai wieder geöffnet oder erlaubt Gastronomiefür 4er-Gruppen öffentlicherVerkehr Sporttrainings imBreiten- und Leistungssport Reisebüros schrittweiseLockerung derEinreisebeschränkung Ab 8. Juni wieder geöffnet oder erlaubt weitere Schulen,Ausbildungsstätten Museen, Bibliotheken Zoos, botanische Gärten, Schwimmbäder Theater, Kinos,Gottesdienste Bergbahnen Treffen von mehr als 5 Personen Geisterspiele in denProfiligen (def. Entscheid am 27.5.)

«Tagesschau», 29.4.2020, 19:30 Uhr ; 

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