Elektronische Stimmabgabe Post präsentiert neues E-Voting-System

  • Die Schweizerische Post hat die Testplattform ihres E-Voting-Systems vorgestellt.
  • Diese werde für den Pilotversuch bei den Abstimmungen vom 18. Juni 2023 in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau zum Einsatz kommen.
  • Dafür hat die Post in den letzten Jahren an einer «neuen und sicheren E-Voting-Lösung für die Schweiz gearbeitet», wie sie mitteilt.

In St. Gallen werden dabei Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie fünf Pilotgemeinden teilnehmen, im Thurgau die Auslandschweizerinnen und -schweizer alleine. Im Kanton Basel-Stadt kommen zu den Stimmberechtigten im Ausland auch Menschen mit Beeinträchtigung dazu.

So funktioniert das E-Voting-System

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Der Stimmrechtsausweis wird den Stimmberechtigten weiterhin per Post zugestellt. Zusätzlich bekommt jede für E-Voting stimmberechtigte Person ein Blatt mit drei Codes zur Authentifizierung. In sechs Schritten geht es dann zur Stimmabgabe auf der E-Voting-Plattform. Dabei wird die Stimme individuell verifiziert, verschlüsselt und übermittelt. Dann kommt die zuständige Wahlkommission im Kanton zum Einsatz.

Die Demoversion der Plattform steht ab 19. April für alle interessierten Personen zur Verfügung. Es könne aber Wartungsphasen geben, teilte die Post mit.

Insgesamt haben die Kantone die Zulassung von rund 65’000 Stimmberechtigten für den ersten Urnengang am 18. Juni beantragt. Dies entspricht rund 1.2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.

System wird regelmässig getestet

Es sei absolut wichtig, dass das System sicher sei, sagt Nicole Burth, Leiterin Kommunikations-Services bei der Post. «Wir haben uns die nötige Zeit genommen, damit wir ein System zur Verfügung stellen können, das sicher und User-freundlich ist.» Denn Sicherheit sei nie ein Zustand, sondern ein Prozess, so Burth. Deshalb sei die Post kontinuierlich dran, das System zu testen und zu verbessern und es regelmässig von Fachpersonen überprüfen zu lassen.

Mithilfe eines einmalig verwendbaren Codes werde zudem sichergestellt, dass niemand zweimal abstimmen könne. «Wenn Sie elektronisch abgestimmt haben, stellt der Kanton sicher, dass Ihre briefliche Stimmabgabe nicht mehr möglich ist», erklärt Burth.

Elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsmängeln nicht eingeführt

Der Bundesrat hatte Anfang März 2023 den drei Kantonen die Grundbewilligung für den Einsatz des E-Voting-Systems der Post erteilt. Gleichzeitig hatte die Landesregierung auch das von der Post entwickelte System für elektronische Abstimmungen bewilligt. Voraussichtlich ab 2024 soll auch der Kanton Graubünden das E-Voting-System testen. Weitere Kantone sollen folgen, diese benötigen eine Bewilligung durch den Bundesrat.

Erstmals seit dem Jahr 2019 können Stimmberechtigte damit im Rahmen des Versuchsbetriebs des Bundes wieder elektronisch abstimmen. Damals entschied der Bundesrat, die elektronische Stimmabgabe wegen Sicherheitsproblemen vorläufig nicht als ordentlichen Stimmkanal einzuführen. Die Post und der Kanton Genf zogen daraufhin ihre damaligen Systeme zurück.

Forderung nach weiterem Abstimmungskanal

Die elektronische Stimmabgabe entspreche einem Bedürfnis und erleichtere den Alltag der Bevölkerung im Bereich von Abstimmungen, wie die Post in einer Mitteilung schreibt. Einer Deloitte-Studie zufolge würden nämlich 84 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer ihre Stimme gerne immer oder manchmal elektronisch abgeben.

Eine Anleitung zu e-Voting.
Legende: E-Voting ist in der Schweiz schon lange immer wieder ein Thema: Eine Anleitung, aufgenommen am 5. Februar 2008 in Winterthur (ZH). Archiv/KEYSTONE/Alessandro Della Bella

Zudem sei man überzeugt, dass heute immer mehr Menschen einen weiteren Abstimmungskanal fordern – akso die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen. Die heranwachsende Generation könne in ihrem Alltag praktisch alles mit dem Smartphone erledigen, teilt die Post mit. Deshalb erwarten insbesondere die Jungen, dass dies in naher Zukunft auch für die politische Mitsprache gelte.

SRF 4 News, 19.04.2023, 15:30 Uhr ; 

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