Ende der Vernehmlassung Mehrheit der Kantone plädiert für 2G und Homeoffice-Pflicht

Die Vernehmlassungsfrist ist abgelaufen. Vor allem bei den Zusatzmassnahmen herrscht in den Kantonen Uneinigkeit.

Nur noch Geimpfte und Genesene sollen Zutritt zu Restaurants und Freizeitbetrieben haben: Für den Fall einer weiteren Verschärfung der Corona- haben sich die Kantone in einer Konsultation klar für die schweizweite Einführung der sogenannten 2G-Regel ausgesprochen.

Die Kantone hätten in ihren Rückmeldungen grossmehrheitlich die Notwendigkeit von weiter gehenden Massnahmen bestätigt und sich für die 2G-Regel ausgesprochen, sagte der Sprecher der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), Tobias Bär.

Die Frist für die Stellungnahmen der Kantone an den Bundesrat war am Dienstagabend abgelaufen. Fast durchwegs durchgefallen war die Idee für Teilschliessungen etwa von Restaurants, Fitnesscentern, Discos und Bars.

Homeoffice-Pflicht befürwortet

Die Mehrheit der Kantone befürwortete laut dem GDK-Sprecher auch eine Homeoffice-Pflicht. Nach Ansicht der Kantone sollten überdies Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie in tieferen Schulstufen künftig eine Maske tragen müssen. Der Wechsel zum Fernunterricht an den Universitäten und Hochschulen dagegen lehnte eine Mehrheit ab.

Besuchereinbrüche in Clubs

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Die Schweizer Bar und Club Kommission warnte vor schwerwiegenden Konsequenzen der 2G-Regel und forderte für den Fall wirtschaftliche Hilfe für die Betriebe. Die Erfahrung vom ersten Wochenende mit 2G in Clubs und teilweise in Bars falle ernüchternd aus, teilte die Kommission mit. Über 80 Prozent der Lokale, die an einer Umfrage teilgenommen hätten – insgesamt 114 Betriebe – hätten angegeben, am vergangenen Wochenende einen Besucherrückgang von bis zu 75 Prozent verzeichnet zu haben. Nur bei 5 Prozent in der Westschweiz und bei 13 Prozent in der Deutschschweiz blieben die Besucherzahlen unverändert.

Uneinigkeit bei Privat-Treffen

Zu den übrigen Plänen des Bundesrats herrschten teils sehr unterschiedliche Meinungen in den Kantonen oder keine klaren Mehrheitsverhältnisse. Kein klares Bild gab es zum Plan des Bundesrats, bei privaten Treffen nur noch maximal fünf Menschen zuzulassen, sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist. Mehrere Kantone hielten das explizit für nicht kontrollier- und damit für nicht umsetzbar.

Uneinigkeit existierte auch bei einer möglichen zusätzlichen Testpflicht (2G plus), wenn Geimpfte oder Genesene in einem Lokal keine Maske tragen oder nicht im Sitzen konsumieren können.

Bundesrat entscheidet am Freitag

Wenn nötig will der Bundesrat in einem nächsten Schritt Ungeimpfte von weiten Teilen des öffentlichen Lebens ausschliessen. Nur wer genesen oder geimpft ist, soll noch Bars, Kinos, Restaurants oder Fitnesscenter besuchen dürfen. Für den schlechteren Fall plant die Landesregierung alternativ, diese Einrichtungen vorübergehend ganz zu schliessen. Auf jeden Fall wollte der Bundesrat die Homeoffice-Empfehlung in eine Pflicht umwandeln und private Treffen teils beschränken.

Ob und wann es zu Verschärfungen kommt, war vorerst unklar. Der Bundesrat kündigte an, diese an seiner ordentlichen Sitzung am Freitag diskutieren zu wollen. Die täglichen Infektionszahlen stabilisierten sich zuletzt etwas, die Hospitalisationen und Todesfälle nahmen aber weiter zu.

Der Bundesrat will im Notfall eine Überlastung der Spitäler verhindern. Sorgen bereiteten zum einen die fünfte Viruswelle mit Infektionen der Delta-Variante und eine schleppende Impfkampagne. Zum anderen breitete sich die neue als besorgniserregend eingestufte Omikron-Variante in vielen Ländern rasch aus, bei der die bisherigen Impfungen offenbar nur reduziert Schutz bieten.

Quelle: Bundesrat, 10.12.21 Diese Massnahmen schlägt der Bundesrat den Kantonen vor 3G geimpft, genesen oder getestet 2G geimpft oder genesen 2G+ geimpft oder genesen und zusätzlich getestet 2G wenn mit Maske freiwillig 2G+: Maskenpflicht entfällt U16 ohne Einschränkung 2G und Maske U16 ohne Einschränkung Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten drinnen max. 30 Personen drinnen, max. 50 draussen max. 5 Personen drinnen, wenn eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Treffen mit Familie und Freunden Freiwillige Kapazitätsbeschränkungen Maskenpflicht Detailhandel und Bergbahnen Homeoffice-Pflicht Arbeit Maskenpflicht ab Sekundarstufe II Empfehlung für Maskenpflicht an Primar- und Sekundarstufe I Fernunterricht Universität und Fachhochschule andere Aus- und Weiterbildungen = Veranstaltungen drinnen Schule und Ausbildung 2G mit Masken- und Sitzpflicht freiwillig 2G+: Masken- und Sitzpflicht entfällt Schliessung Innenbereiche Restaurants und Bars 2G mit Maskenpflicht freiwillig 2G+: Maskenpflicht entfällt 2G mit Maskenpflicht freiwillig 2G+: Maskenpflicht bleibt Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe und Veranstaltungen drinnen 2G+, Maskenpflicht entfällt Fitnesscenter freiwillig 2G+ Schliessung Innenbereiche Discos, Hallenbäder, Fitnesscenter Variante 1 2G-Regel mit Maskenpflicht Variante 2 Teilschliessung

Tagesschau, 14.12.2021, 19:30 Uhr ; 

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