Flüchtlinge aus der Ukraine Kein Kriegsende in Sicht: Schutzstatus S wird verlängert

  • Der Bundesrat hat den Schutzstatus S für ukrainische Flüchtlinge und die Unterstützungsmassnahmen um ein weiteres Jahr verlängert.
  • Die Regierung begründet den Entscheid mit der auf absehbare Zeit instabilen Lage in der Ukraine.
  • Vor den Medien in Bern informierte Migrationsministerin Karin Keller-Sutter über den Entscheid.

«Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine Stabilisierung der Lage in der Ukraine zurzeit nicht absehbar ist», begründet die Landesregierung ihren Beschluss. «Nach wie vor muss auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.»

«Kalter Winter» in der Ukraine

Bundesrätin Keller-Sutter fügte an der Medienkonferenz in Bern hinzu: «Die ukrainische Zivilbevölkerung leidet unter den anhaltenden russischen Angriffen.» Russland attackiere Städte im ganzen Land und gezielt auch Infrastruktur wie die Energieversorgung. «Den Menschen steht ein kalter Winter bevor.»

Damit der Schutzstatus S wieder aufgehoben werden kann, brauche es eine nachhaltige Normalisierung der Lage, so Keller-Sutter weiter. «Davon sind wir im Moment leider weit entfernt.» Eine sichere Rückkehr für die Geflüchteten sei deswegen nicht möglich.

Im Gleichschritt mit der EU

Der Schutzstatus S werde deshalb nicht vor dem 4. März 2024 aufgehoben, sofern sich die Lage bis dahin nicht grundlegend ändere. Damit wolle der Bundesrat Klarheit schaffen für die Schutzsuchenden, die Kantone, Gemeinden und die Arbeitgeber.

Die EU hatte bereits Mitte Oktober signalisiert, dass sie vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in der Ukraine ebenfalls von einer Verlängerung des vorübergehenden Schutzes bis Frühjahr 2024 ausgeht. «Wir haben Krieg auf europäischem Territorium», so die Migrationsministerin. Deswegen mache ein gemeinsames Vorgehen Sinn.

Darum geht es beim Schutzstatus S

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Ukrainische Flüchtlinge in Gilly/VD.
Legende: Ukrainische Flüchtlinge in Gilly/VD. Keystone/Jean-Christophe Bott

Der Schutzstatus S gewährt den vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Geflüchteten ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht. Sie können ihre Familienangehörigen nachkommen lassen und haben wie vorläufig Aufgenommene Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung.

Kinder können zur Schule gehen. Erwachsene dürfen sofort eine Erwerbsarbeit aufnehmen – ob als Angestellte oder als Selbstständige. Wer einen Schutzstatus S hat, darf zudem ohne Bewilligung reisen.

Das Instrument des vorübergehenden Schutzes wurde in den 1990er-Jahren im Kontext der Jugoslawienkriege geschaffen, als die Schweiz mit einem Zustrom von schutzsuchenden Personen konfrontiert war. Seit der Totalrevision des Asylgesetzes von 1998 ist das Schutzsystem im Gesetz geregelt. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie.

Der Bundesrat hatte im vergangenen März erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert. Bisher wurde der Status über 67'000 Personen gewährt. Davon haben inzwischen rund 6000 die Schweiz wieder verlassen.

Kantone mit an Bord

Die Kantone begrüssten den Entscheid des Bundesrats. «Wir werden alles unternehmen, um jedem neu ankommenden Schutzsuchenden Unterkunft und Unterstützung zu bieten. Auch wenn der Spielraum dafür enger wird», sagte Christoph Amstad, Vizepräsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Laut Amstad ist die grösste Herausforderung für die Kantone momentan nicht die Suche nach geeigneten Unterkünften, sondern nach geeignetem Personal. «Da kommen wir langsam an unsere Grenzen», so Amstad.

Fokus auf Rückkehr

Der Schutzstatus S gilt so lange, bis ihn der Bundesrat wieder aufhebt. Dabei handelt es sich um einen «rückkehrorientierten Status».

Eine Rückkehr der Menschen sei auch im Interesse der Ukraine selbst, sagte Bundesrätin Keller-Sutter. Das sehe auch der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski so. Denn die Vertriebenen würden dereinst auch für den Wiederaufbau des Landes benötigt.

Der Bund arbeitet dabei mit Heimat-, Herkunftsstaaten, anderen Aufnahmestaaten oder internationalen Organisationen zusammen, um die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr der schutzsuchenden Personen zu schaffen.

SRF 4 News, 09.11.2022, 14:30 Uhr ; 

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