Helsinki-Kommission US-Forderung nach Sanktionen: Bundesanwaltschaft reagiert

  • Die Helsinki-Kommission in den USA fordert im Zusammenhang mit einer russischen Steueraffäre die Sanktionierung von drei Schweizern.
  • Darunter sind Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Ex-Bundesstaatsanwalt Patrick Lamon. Beim dritten Schweizer handelt es sich um einen Russlandexperten der Bundespolizei Fedpol.
  • Lauber und die Bundesanwaltschaft (BA) weisen die Vorwürfe entschieden zurück.

Die Helsinki-Kommission stellte die Sanktionsforderungen an die US-Regierung auf Bestreben des Investors Bill Browder, der das entsprechende Schreiben am Freitag auf Twitter veröffentlichte. Die drei Schweizer sollen demnach unter dem sogenannten Magnitski-Artikel sanktioniert werden.

Die Helsinki-Kommission wirft ihnen in ihrem auf Freitag datieren Schreiben vor, in ihrer damaligen Funktion sanktionierten Russen geholfen zu haben, an in der Schweiz eingefrorene Gelder zu kommen. Zudem sollen sie Geschenke und Reisen von russischen Beamten und Oligarchen erhalten haben.

Lauber: «Unwahre Behauptungen»

Die BA weist die «haltlosen Vorwürfe», die gegen einzelne Mitarbeitende aufgrund deren Tätigkeit für den Schweizer Rechtsstaat erhoben worden seien, «mit aller Deutlichkeit» zurück, wie sie auf Anfrage von Keystone-SDA ausführte.

Was ist die Helsinki-Kommission?

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Die Helsinki-Kommission ist eine unabhängige Behörde der US-Regierung, die 1975 vom Kongress eingesetzt wurde und die Einhaltung der Schlussakte von Helsinki und anderer Verpflichtungen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) fördern soll.

Das zur Diskussion stehende Verfahren werde korrekt geführt, so die BA. Die Behörde verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Bundesstrafgericht als zuständige Rechtsmittelinstanz, welche in mehreren Entscheiden die Verfahrenshandlungen der BA gestützt habe.

Auch der ehemalige Bundesanwalt Lauber weist die «unwahren und ehrenrührigen Behauptungen» in aller Form zurück, wie er in einer Stellungnahme schreibt. Er vertraue darauf, «dass die US-Regierung unvoreingenommen entscheiden und den Antrag auf Sanktionierung gestützt auf die allein massgeblichen Fakten ablehnen wird.»

Bundesanwaltschaft stellte Verfahren ein

Hintergrund der Sanktionsforderung ist die sogenannte Magnitski-Affäre in Russland. Sergei Magnitski, der mittlerweile verstorbene Anwalt der von Bill Browder mitgegründeten Hermitage Capital Management Ltd. in Russland, hatte einen riesigen Betrugsskandal aufgedeckt, in welchem dem russischen Staat rund 230 Millionen Dollar entzogen wurden. Ein Teil der Gelder landete zumindest vorübergehend auf Schweizer Konten.

Im Rahmen der Aufarbeitung der Affäre eröffnete die BA ein Verfahren wegen Geldwäscherei gegen unbekannt und blockierte rund 18 Millionen Franken der fragwürdigen Gelder. 2021 stellte die BA das Verfahren aber ein – und ordnete zum Unmut Browders und Hermitage den Einzug von nur vier der blockierten 18 Millionen Franken an.

Beschwerde noch hängig

Derzeit ist allerdings noch eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig. Dabei geht es um die Frage, ob die Firma Heritage als Privatkläger zugelassen ist. Die BA hatte Heritage 2021 die anfänglich zugesprochene Stellung als Privatkläger wieder abgesprochen.

Die umfangreichen Ermittlungen hätten nicht nachweisen können, dass die Gelder, die Gegenstand des schweizerischen Verfahrens bilden, von einer Straftat herrühren, die zum Schaden von Hermitage begangen wurde, teilte die BA damals mit.

10vor10, 28.07.2023, 21:50 Uhr ; 

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