Rettungsschirm für Axpo & Co. So will der Bundesrat einen Kollaps der Strombranche verhindern

Trotz Kritik beharrt der Bundesrat auf dem Rettungsschirm für die Strombranche. Er kommt den Kritikern jedoch entgegen.

Worum geht es? Die Strompreise steigen seit letztem Jahr an. Der Ukraine-Krieg hat die Situation noch verschärft. Der Liquiditätsbedarf der Stromunternehmen nimmt entsprechend zu. Der Bundesrat hat daher beschlossen, einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen zu prüfen. Dieser ist auf teils massive Kritik gestossen.

Was hat der Bundesrat entschieden? Der Bundesrat beharrt trotz der Kritik in der Vernehmlassung auf einem 10-Milliarden-Franken-Rettungsschirm für die Strombranche. Er hat jedoch zahlreiche Anpassungen ins Gesetz aufgenommen, das nun ins Parlament geht.

Was will der Bundesrat konkret? Der Bundesrat will weiterhin alle systemkritischen Unternehmen (Alpiq, Axpo und BKW) unter den Schutzschirm stellen. Es soll jedoch ein Alternativmechanismus eingebaut werden. Konkret will der Bundesrat Unternehmen, die auf eine gleichwertige kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, im Wesentlichen vom dringlichen Bundesgesetz ausnehmen.

Simonetta Sommaruga spricht an einer Medienkonferenz.
Legende: Falls russische Gaslieferungen ausfallen, würde sich die Lage weiter verschärfen. Deshalb will der Bundesrat den Worst Case vorbereiten, «der hoffentlich nie eintritt». Das sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga Mitte April bei der ersten Präsentation des Rettungsschirms. Keystone

Wo kommt er den Kritikern entgegen? Der Bundesrat hat die Auskunfts- und Informationspflichten gelockert, insbesondere vor der Gewährung eines Darlehens. Er hat auch seine Möglichkeiten zur operativen Einflussnahme gestrichen. Weiter hat er den Risikozuschlag substanziell gesenkt und die Berechnung der Bereitstellungspauschale präzisiert. Ausserdem verzichtet der Bundesrat auf eine automatische, gesetzliche Verpfändung der Aktien des Unternehmens bei Gewährung eines Darlehens. Er verzichtet ferner auf ein explizites Verbot zur Weiterbelastung der Bereitstellungspauschale, des Risikozuschlags sowie der Zinsen an die Endverbraucherinnen und -verbraucher, welche Elektrizität für den eigenen Verbrauch in der Grundversorgung beziehen.

Woran hält der Bundesrat fest? Der Rettungsschirm sieht nach wie vor bis zu 10 Milliarden Franken vor, die systemrelevante Stromanbieter als Darlehen beziehen können. Nehmen sie die finanzielle Hilfe in Anspruch, dürfen sie keine Dividenden ausschütten. Die Landesregierung bleibt auch dabei, den Rettungsschirm nicht für alle Unternehmen zu öffnen. Dadurch würde faktisch eine staatliche Förderbank für die Energiebranche geschaffen, argumentiert er. Die Stützung nicht systemrelevanter Unternehmen sei weiterhin Sache der Eigentümer.

Wie begründet der Bundesrat den Entscheid? Er will mit dem Rettungsschirm die Stromversorgung sicherstellen. Denn würden die Preise weiter steigen, könnte dies zu einer Kettenreaktion in der Strombranche führen. Diese wiederum könnte schlimmstenfalls einen Systemkollaps zur Folge haben, lautet die Begründung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) von Simonetta Sommaruga. Mit dem präventiven Instrument will der Bundesrat Notrecht vermeiden.

Alpiq-Logo beim Eingang zum Unternehmen.
Legende: Erst vor wenigen Monaten ersuchte der Stromkonzern Alpiq wegen des drohenden Liquiditätsengpasses den Bund vorsorglich um finanzielle Hilfe. Später zog er das Gesuch wieder zurück – die Aktionäre stellten dem Konzern eine temporäre Liquidität zur Verfügung. Keystone

Wie geht es nun weiter? Der Bundesrat befristet das Gesetz bis 2026. In der Sommersession soll die Vorlage zunächst vom Ständerat beraten werden, danach vom Nationalrat. Anschliessend soll eine ganze Reihe von Massnahmen gelten, welche die Strombranche widerstandsfähiger macht. Dazu gehören Regeln für den Weiterbetrieb wichtiger Funktionen wie die Stromproduktion, ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels mit Strom und Gas und allfällige Liquiditäts- und Kapitalvorschriften.

SRF 4 News, 18.05.2022, 15:00 Uhr ; 

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