Swisspass
Legende: Der «Swisspass» gilt vorerst für GAs und Halbtaxabos. Später folgen Verbundbillette und weitere Angebote wie Skipässe. Keystone

Schweiz Der «Swisspass» ist da

Das blaue Kärtchen für SBB-Abonnemente ist Geschichte. Ab dem 1. August erhalten SBB-Kunden, die ihr GA oder Halbtax verlängern oder neu kaufen, den «Swisspass». Darauf sollen künftig auch Verbundbillette und andere Angebote wie Mobility oder Skipässe gespeichert werden können.

Die SBB haben die im März angekündigte rote Chipkarte lanciert, die dereinst sämtliche ÖV-Angebote zentral zusammenfassen soll. Nach erfolgreichen Tests mit einigen tausend Pionierkunden wird der «Swisspass» ab sofort für alle GA- und Halbtax-Kunden ausgestellt, die ihr Abonnement verlängern oder neu lösen.

Schritt für Schritt sollen weitere Abonnemente und Billette des öffentlichen Verkehrs sowie Partnerdienste dazukommen, sagt SBB-Sprecherin Lea Meyer: «Schon ab nächstem Winter können auf dem Swisspass beispielsweise Skibillette gespeichert werden. Mittelfristig kommen dann auch unsere Einzelbillette sowie Verbundbillette dazu.»

Debatte über Datensicherheit

Der «Swisspass» ist rot und enthält nebst Foto jeweils den Namen, die Kundennummer und das Geburtsdatum des Besitzers. Die Infos zur Art des Abos und zum Ablaufdatum sind allerdings nicht auf der Karte selbst gespeichert, sondern zentral abgelegt. Um diese Daten abzufragen, muss bei einer Kontrolle der integrierte Chip mit einem Gerät gescannt werden.

Bedenken gab es im Vorfeld in Sachen Datenschutz. Denn die Scan-Geräte registrieren, welche Kunden wann auf welcher Strecke kontrolliert wurden. Diese Daten werden dann während 90 Tagen gespeichert – für den Fall von Streitigkeiten.

Bewegungsprofile würden nicht gespeichert, sagt SBB-Sprecherin Lea Meyer dazu. Weder werde registriert, wo die Kunden ein- und aussteigen, noch sei mit dem Chip im Swisspass eine Ortung möglich. Auch sollen die Daten nicht für Werbezwecke verwendet werden.

Swisspass wird automatisch verlängert

Eine Änderung führen die SBB mit dem «Swisspass» auch bezüglich der Verlängerung von Abonnementen ein. Diese geschieht beispielsweise für das GA oder das Halbtax nach Ablauf der Gültigkeit automatisch. Für eine Kündigung müssen die Kunden aktiv werden. Darauf werden sie zwei Monate vor der Verlängerung per Brief hingewiesen.

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