Die Urheber der Initiative «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre» haben ausreichend Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Legende: Die Initianten haben ausreichend Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Keystone

Schweiz Gegenwind für die Pauschalbesteuerung

Das Schweizer Stimmvolk kann an der Urne über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung entscheiden. Die Initiative «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre» ist zustande gekommen.

Das Schweizer Stimmvolk kann an der Urne über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung entscheiden. Die Initiative «Schluss mit Steuerprivilegien für Millionäre» ist zustande gekommen.

Die Pauschalbesteuerung

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Ausländische Millionäre können pauschal besteuert werden. Voraussetzung ist, dass sie in der Schweiz nicht erwerbstätig sind. Statt nach Einkommen und Vermögen werden sie pauschal aufgrund ihrer Lebenshaltungskosten besteuert. Konkret müssen sie meist die fünffache Miete der Wohnung oder den doppelten Pensionspreis versteuern.

Für das Volksbegehren linker Kreise sind 103'012 Unterschriften zusammengekommen, wie die Bundeskanzlei mitteilte. Lanciert hatte die Initiative die Alternative Linke (AL), die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, der Unia, der SP und der JUSO unterstützt wurde.

Das Begehren will einen neuen Absatz in die Verfassung einfügen: «Steuerprivilegien für natürliche Personen sind unzulässig. Die Besteuerung nach dem Aufwand ist untersagt.»

In mehreren Kantonen hat das Stimmvolk seit 2009 die Pauschalbesteuerung abgeschafft. Es sind dies die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und die beiden Basel. Initiativen mit dem gleichen Ziel scheiterten aber in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Thurgau und Bern.

Parlament will Bedingungen verschärfen

Die Hürde für die Pauschalbesteuerung von reichen Ausländern, die nicht in der Schweiz erwerbstätig sind, wurde jedoch erhöht. Auch das Bundesparlament verfolgt dieses Ziel mit Änderungen, die es in der Herbstsession beschloss: Die Besteuerung soll sich nach einer Übergangszeit nicht mehr nach dem Fünffachen der Wohnkosten, sondern nach dem Siebenfachen berechnen.

Verlangt wird zudem bei der direkten Bundessteuer ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken. Die Kantone müssen ebenfalls eine Schwelle einführen.

Heute gibt es in der Schweiz über 5000 Pauschalbesteuerte. Im Jahr 2010 betrugen die Einnahmen aus der pauschalen Besteuerung 700 Millionen Franken.

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