Schweiz Keine Verschärfung der flankierenden Massnahmen

Bevor der Bundesrat an den flankierenden Massnahmen herumschraubt, soll er die Zuwanderungsinitiative umsetzen. Das ist das Ergebnis einer Vernehmlassung.

Der Bundesrat legt seine Pläne zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen vorerst auf Eis. Das hat er aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung beschlossen. Nur die Bussen für Lohndumping und für Verstösse gegen minimale Arbeitsbedingungen sollen erhöht werden.

Gegen Schwarzarbeit

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Der Bundesrat will stärker gegen Schwarzarbeit vorgehen. Dazu hat er eine Vernehmlassung eröffnet. Er schlägt vor, dass die Kantone diejenigen Personen mit Bussen bestrafen können, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Zudem sollen sich die Sozialhilfebehörden bei den Kantonen melden, wenn sie Hinweise auf Schwarzarbeit haben.

Der Bundesrat will dem Parlament vorschlagen, die Obergrenze von heute 5000 Franken auf 30'000 Franken anzuheben. Diese Massnahme, die mehrheitlich befürwortet wurde, soll mit der laufenden Revision des Schwarzarbeits-Gesetzes umgesetzt werden (siehe auch Box).

Mit den übrigen geplanten Verschärfungen der flankierenden Massnahmen will der Bundesrat jedoch zuwarten. Der Marschhalt hatte sich angekündigt: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hätten sich kritisch zur Vorlage geäussert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Massnahme gegen Lohndumping

Insbesondere wurde in Zweifel gezogen, ob die flankierenden Massnahmen verschärft werden sollen, während die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird. Der Bundesrat will daher allfällige Anpassungen erst prüfen, wenn das neue Zuwanderungssystem feststeht.

Die flankierenden Massnahmen sind parallel zur Personenfreizügigkeit 2004 in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne trotz Wegfall der vorgängigen Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen unter Druck geraten. Nach Ansicht des Bundesrats ist dies weitgehend gelungen.

Wegen der Zuwanderungsinitiative hat sich die Ausgangslage nun aber völlig verändert. Eine der Grundlagen der flankierenden Massnahmen ist nämlich das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten. Trotzdem hatte der Bundesrat einen Marschhalt bei den Arbeiten an den flankierenden Massnahmen bisher abgelehnt.

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