Weitere Lockerungen in Kraft Das ist seit diesem Wochenende wieder erlaubt

Eine Fahrt mit der Bergbahn, ein Besuch im Zoo oder eine Runde ins Thermalbad? Kein Problem. Die Schweiz darf.

Die Schweiz erhält ab Samstag ein stattliches Paket an Freiheiten zurück. Die nächste Runde der vom Bundesrat erlassenen Lockerungsmassnahmen tritt in Kraft.

Neue Freiheiten

Freizeit und Tourismus : Bergbahnen, Campingplätze und touristische Angebote wie Rodelbahnen oder Seilparks sind wieder offen. In den Bergbahnen gelten dieselben Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr. Auch Zoos, Freizeitparks, botanische Gärten und Casinos empfangen wieder Besucher. Schwimmbäder und Wellnessanlagen sind wieder geöffnet. Alle Arten von Sport-Trainings sind wieder erlaubt. Discotheken, Nachtclubs und Erotikbetriebe nehmen ihren Betrieb wieder unter Auflagen wieder auf; sie dürfen nicht mehr als 300 Leute empfangen, sollen Präsenzlisten führen und müssen um Mitternacht schliessen.

Restaurantbesuch : In Restaurants ist die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben. Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Die Betriebe sind aber bei Gruppen von über vier Personen verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Sitzen bleibt Pflicht. Sperrstunde ist auch hier um Mitternacht.

Veranstaltungen : Private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen finden wieder statt. Dazu zählen Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen und Filmvorführungen, aber auch politische Kundgebungen. Mit Beschränkung der Teilnehmerzahl dürfen auch Ferienlager wieder stattfinden. Über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen wird am 24. Juni entschieden. Anlässe mit über 1000 Personen bleiben bis Ende August untersagt.

Weiterführende Schulen : Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen wird der Präsenzunterricht wieder aufgenommen. Wie genau dieser umgesetzt werden soll, entscheiden die Kantone.

Einreisen : Wer international reisen will (und keine Sondergenehmigung hat), muss sich noch eine Woche gedulden. Am 15. Juni öffnet die Schweiz dann die Grenzen zu allen EU- und Efta-Staaten – und nicht nur zu Deutschland, Frankreich und Österreich wie ursprünglich geplant.

Die neusten Lockerungen stehen im Zeichen der Kampagnen-Farbe blau. In dieser Phase steht laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach einer Infektion mit dem neuen Coronavirus das Kontakt-Verfolgen im Vordergrund.

G_200619_Bundesrat_Ausstiegsfahrplan_yso W ei t erhin gilt Ab 15. Juni Ab 20. Juni Ab 22. Juni Deutschland, F r ank r eich und Ös t er r eich P r äsenzu n t erric h t an Mit t el-, Berufs- und Hochschulen Z oos, b o tanische Gä r t en Thea t e r , Kinos V e r anstaltungen mit bis zu 300 P ersonen Be r gbahnen T r ainings fü r alle Spo r ta r t en G r össe r e Gruppen in R estau r a n ts C ampingplä t z e F erienlage r (max. 300 P ersonen) Sc h wimmbäde r und W ellness Dis c o the k en, Nac h t clubs und E r o tikb e triebe Spo n tane V ersammlungen bis max. 30 P ersonen G o t t esdiens t e und F eiern alle r R eligionen Museen, Bibli o the k en obliga t orische Schulen ( K a n t one e n tscheiden) k ompl e t t e r D e tailhandel Gast r onomie r 4e r -Gruppen ö ff e n tliche r V er k eh r Spo r tt r ainings im B r ei t en- und L eistungsspo r t R eisebü r os schritt w eise L oc k erung de r Ein r eisebesch r än k ung C oi ff eu r e, K osm e ti k - und Massagesalons ambula n t e Behandlungen Spitäle r , Arztp r a x en, P h y si o the r apie Bee r digungen im g r össe r en K r eis Ga r t enbeda r f , Blumenläden & Baumär k t e Quelle: Bundes r at, 19.06.20 A usstiegs f ahrplan des Bundes r a t s

SRF 4 News, 6.6.2020, 8 Uhr; ; 

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