Swissgrid soll bezahlen 300'000 anstatt 500 Franken für Starkstromleitung vor dem Haus

  • Ein Ehepaar im aargauischen Niederwil erhält 340'000 Franken Entschädigung für eine Starkstromleitung, welche direkt vor seinem Haus vorbeiführt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hielt zuerst eine Entschädigung von 550 Franken für angemessen, welche die Netzbetreiberin Swissgrid zahlen sollte. Dagegen wehrte sich das Ehepaar vor Bundesgericht.
  • Das Bundesgericht argumentierte damals, Swissgrid müsse für die Wertminderung aufkommen. Wegen der Stromleitung liessen sich Haus und Grundstück schlechter verkaufen.
  • Der ehemalige Besitzer des Grundstücks war in den 50er-Jahren bereits entschädigt worden wegen der Stromleitung. Der Vertrag lief allerdings aus und die neuen Besitzer haben auch Anrecht auf eine Entschädigung.

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