Wahlrecht für Auslandschweizer Statt Philipp Müller aus Reinach neu Hans Huber aus Buenos Aires?

Ein Aargauer Ständerat aus Buenos Aires oder Detroit? Theoretisch wäre das schon bald möglich. Denn im Kanton Aargau sind rund 9300 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer stimmberechtigt. Bisher konnten diese nur bei den Nationalratswahlen mitmachen. Ständeräte wählen oder als Ständerat kandidieren war den Aargauern im Ausland untersagt.

Neu sollen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer also auch über die zwei Sitze im «Stöckli» entscheiden. Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) war an die Regierung gelangt und hatte diese Änderung verlangt. Die Regierung unterstützte das Anliegen.

Das waren die Argumente im Grossen Rat: Die Änderung der Kantonsverfassung war im Aargauer Kantonsparlament weitgehend unbestritten. Bereits in elf anderen Kantonen haben Auslandschweizer das aktive und passive Wahlrecht für den Ständerat.

Nur die SVP wehrte sich dagegen. Der Ständerat repräsentiere die Kantone, sagte ein SVP-Sprecher. Daher solle das Wahlrecht einzig Wahlberechtigten zugestanden werden, die auch im Kanton Aargau wohnten.

Das Resultat: Der Grosse Rat stimmte der notwendigen Änderung der Kantonsverfassung mit 81 zu 51 Stimmen zu. Das Parlament hiess mit dem gleichen Stimmenverhältnis auch das angepasste Gesetz über die politischen Rechte gut.

Huber aus Buenos Aires als Ständerat? Die Chance, dass tatsächlich einmal ein Kandidat aus Übersee den Sprung als Kantonsvertreter ins Stöckli schafft, diese Chance ist verschwindend klein.

Aktuell gibt es im Bundesparlament nur einen einzigen Auslandschweizer. Nationalrat Tim Guldimann (SP, Zürich) hat aber seinen Rücktritt angekündigt auf das Ende der Frülingssession.

Nebenschauplatz Wahlrecht für Ausländer: Die SP-Fraktion scheiterte im Parlament mit einem Prüfungsantrag. Sie wollte ein Wahlrecht für die im Aargau niedergelassenen Ausländer einzuführen. Im Gegensatz zu den Auslandschweizern lebten diese Ausländer hier und würden hier Steuern zahlen, hiess es zur Begründung.

Die CVP warf der SP vor, sie gefährde mit diesem Antrag die gesamte Vorlage. Die SVP wehrte sich vehement gegen den Prüfungsantrag, der letztlich mit 93 zu 36 Stimmen abgelehnt wurde.

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