Referenzzinserhöhung Ein Fünftel der Mieterinnen und Mieter zahlt mehr

Die Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Dezember zeigt sich nun in den neusten Inflationszahlen.

Eine Wohnung zu mieten ist teurer geworden: Im Vergleich zum Vorquartal stiegen die Mieten in der Schweiz um ein Prozent, im Vergleich zum Vorjahresquartal um 3.4 Prozent, wie das Bundesamt für Statistik bekannt gab. 19 Prozent der vom BFS erfassten Mietverhältnisse verzeichneten im Mai eine Erhöhung der Miete.

Mieterhöhungen höher als Statistik ausweist

Im Einzelfall dürften die Mietzinserhöhungen für die Mieterinnen und Mieter höher ausgefallen sein als die Statistik ausweist: «Im letzten Jahr hatten wir ja zweimal eine Referenzzinssatz-Anpassung», sagt Immobilienexperte Donato Scognamiglio vom Beratungsunternehmen Iazi.

Die Erhöhung könne bei bestehenden Mietverhältnissen darum beträchtlich sein. «Das kann durchaus sieben Prozent ausmachen», so Scognamiglio. Denn zu den drei Prozent wegen der Referenzzinssatzveränderung kommen die Inflationsentschädigung sowie die allgemeine Kostensteigerung hinzu. Beides kann vom Vermieter geltend gemacht und an die Mieterin übergewälzt werden.

Hypothekarischer Referenzzinssatz

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Luftaufnahme von städtischen Häusern mit roten Dächern.
Legende: Keystone/Michael Buholzer

Seit 2008 gilt für Mietzinsanpassungen ein einheitlicher Referenzzinssatz . Er stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Schweizer Banken.

Im Juni 2023 wurde der Referenzzinssatz um 0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent angehoben, im Dezember um weitere 0.25 Prozentpunkte auf 1.75 Prozent.

Bei der Einführung 2008 betrug der Referenzzinssatz 3.5 Prozent. Dann sank er stetig auf das bisherige Minimum von 1.25 Prozent.

Der Mieterverband schreibt auf Anfrage von SRF News, dass die Mieterhöhungen im erwartbaren Rahmen ausgefallen seien. Es sei erschreckend, dass die Mieten innerhalb eines Jahres um 3.4 Prozent gestiegen seien.

Wie geht es weiter?

Immobilienexperte Scognamiglio rechnet in nächster Zeit nicht mit einer weiteren Erhöhung des Referenzzinssatzes. Insofern müssten Mieterinnen und Mieter vorerst nicht mit noch höheren Mieten rechnen – vorausgesetzt, dass der Vermieter oder die Vermieterin alle Anpassungen bereits vorgenommen hat.

Anders sieht es aus, wenn das nicht der Fall ist: «Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Wenn dort 1.75 Prozent steht, dann dürfen Sie relativ ruhig schlafen. Wenn dort eine Zahl steht, die darunter liegt, müssen Sie leider mit einer hohen Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Erhöhung rechnen.»

Wohnungswechsel kann teuer werden

Teuer kann ein Wohnungswechsel werden: «Das ist der Super-GAU», sagt Scognamiglio. Denn die Angebotsmieten – also die Mieten für ausgeschriebene Wohnungen – steigen stärker als die Bestandesmieten, die Mieten in bereits bestehenden Mietverhältnissen.

Entspannen dürfte sich die Situation also nicht so rasch für Mieterinnen und Mieter.

Tagesschau, 4.6.2024, 12:45 Uhr;kobt

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