Wolf gehört nicht zum Rudel Im Wallis wurde der falsche Wolf erlegt

  • Im Wallis wurden im März zwei Wölfe erlegt, ein Männchen und ein Weibchen.
  • Eine Abschussbewilligung gibt es nur, wenn Wölfe eine gewisse Anzahl Nutztiere gerissen haben. Das war aber nur bei einem der beiden Wölfen der Fall.
  • Das Männchen gehörte nicht zum gefährlichen Rudel, das zeigt jetzt eine DNA-Analyse. Er hätte nicht getötet werden dürfen.

Die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere teilt mit, dass die genetische Analyse ergab, dass der Wolf nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften.

Wie kam es zur Bewilligung?

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Die Regulierung des Rudels im Wallis war am 30. August 2021 angeordnet worden, nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt hatte.

Die Wildhüter hatten bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe zu erlegen. Im Val d'Hérens waren elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.

«Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist», schreibt die Dienststelle in einer Mitteilung.

Der zweite geschossene Wolf, das Weibchen, wurde hingegen rechtmässig erlegt. Die genetischen Analysen haben gezeigt, dass die im März erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d'Hérens angehörte. Die Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.

Nachrichten, 15:00 Uhr ; 

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