Zu viel Chlorothalonil Gift im Trinkwasser: Aargau nimmt zwei Wasserfassungen vom Netz

  • Der Bund hat kürzlich einen Grenzwert für Chlorothalonil festgelegt. Der Stoff gilt seit 2017 als möglicherweise krebserregend.
  • Im Aargau liegen etwa 10 Prozent der Trinkwasserproben über dem Höchstwert.
  • Zwei Wasserfassungen wurden jetzt umgehend vom Netz genommen, weil der Höchstwert deutlich überschritten wurde.
  • Welche Gemeinden betroffen sind, will der Kanton Aargau weiterhin nicht bekannt geben.

108 Wasserproben hat der Kanton Aargau untersucht, seit der Bund einen Grenzwert für den Giftstoff Chlorothalonil festgelegt hat. Zwei Proben seien mehr als das Zehnfache über dem neuen Grenzwert gelegen, präzisiert Alda Breitenmoser, Chefin des kantonalen Amts für Verbraucherschutz, eine Mitteilung vom Dienstag.

Man habe den Gemeinden empfohlen, die beiden Wasserfassungen sofort vom Netz zu nehmen. Es sei eine «zusätzliche Vorsichtsmassnahme, die über die Vorgaben des Bundes hinausgeht», sagt Breitenmoser.

Gemeinden bleiben vorläufig geheim

Welche Aargauer Gemeinden zu viel Chlorothalonil im Trinkwasser haben, will der Kanton weiterhin nicht bekannt geben. «Solche Informationen geben wir nur bekannt bei einer unmittelbaren akuten Gesundheitsgefahr. Und weil das hier nicht der Fall ist, machen wir das nicht», sagt die Amtschefin.

Zwar sind die Grenzwerte in zehn Prozent der Fälle überschritten, doch es hat im Schweizer Trinkwasser nicht mehr Chlorothalonil als in den vergangenen Jahren. Neu ist lediglich, dass es jetzt einen Grenzwert gibt.

Welche Gemeinden betroffen sind, dürften die Aargauer trotzdem bald erfahren. Die Gemeinden selber sind verpflichtet, ihre Bevölkerung periodisch über die Qualität des Trinkwassers zu informieren.

Warten auf den Bund

Der Kanton Solothurn hatte vergangene Woche bekannt gegeben, welche Gemeinden von zu viel Chlorothalonil betroffen sind. Und er hat den Gemeinden unter anderem geraten, belastetes Trinkwasser mit sauberem zu mischen.

Der Kanton Aargau wartet noch mit solchen Empfehlungen an seine Gemeinden. Man wolle die Weisungen des Bundes abwarten, die für den 5. August in Aussicht gestellt wurden, sagt Verbraucherschützerin Alda Breitenmoser.

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