Fassade der Credit Suisse in Zürich
Legende: 2,8 Mia Fr. Busse muss die Credit Suisse den USA bezahlen. Streitpunkt: Dürfen Bussen von den Steuern abgezogen werden? Keystone

Zürich Schaffhausen Steuerabzug bei Bussen? «Darum soll sich Bundesbern kümmern»

2,8 Milliarden Franken beträgt die Busse, welche die Credit Suisse den USA bezahlen muss. Ob sie die Busse von den Steuern abziehen darf, ist unklar. Linke Kantonsräte verlangen ein Verbot - und eine klare Haltung der Zürcher Regierung. Die bürgerliche Mehrheit findet hingegen, Bern sei zuständig.

Für die linke Ratsseite war es eine klare Sache: «Es gibt keinen plausiblen Grund, weshalb Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für das Fehlverhalten von Unternehmen bluten sollen», sagte zum Beispiel Ralf Margreiter von den Grünen.

Kein Signal aus Zürich

AL, SP, Grüne und Grünliberale plädierten im Kantonsrat dafür, dass es Firmen in Zukunft verboten sein soll, Bussen von den Steuern abzuziehen. Bürgerliche Politiker argumentierten hingegen, die Diskussion sei müssig, denn in dieser Frage müsse der Bund entscheiden. Ein Signal aus Zürich sei nicht nötig. Dies fand auch Finanzdirektorin Ursula Gut. Man warte auf die Vorschläge aus Bern.

Die Forderung der Linken, in Bern mittels einer Standesinitiative Druck zu machen, dürfte im Rat ebenfalls keine Chance haben. Der entsprechende Vorstoss der SP stand am Montag ebenfalls auf der Traktandenliste des Kantonsrates, wurde aber aus Zeitgründen nicht mehr diskutiert. Eine Umfrage des «Regionaljournals» ergab aber, dass die Bürgerliche Mehrheit den Vorstoss ablehnt.

Eine nationale Frage

Die Frage der Bussen-Abzüge wurde im Sommer bereits in den nationalen Räten diskutiert. Der Ständerat verabschiedete im September einen Vorstoss, der den Abzug von Bussen verhindern soll. Der Bundesrat ist ebenfalls klar dagegen, dass Firmen Bussen von den Steuern abziehen dürfen. Einige Fragen sind aber noch nicht eindeutig geklärt. Zum Beispiel, was alles zum Begriff Bussen gehört.

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Keine Prognose im Fall CS

Die Kantone handhaben die Bussenfrage sehr unterschiedlich. Die einen lassen Abzüge zu, die anderen nicht. Im Mai sagte Roger Keller, Mediensprecher der kantonalen Finanzdirektion, gegenüber dem «Regionaljournal», die «Praxis sei sehr umstritten», jeder Fall müsse individuell geprüft werden. Eine Prognose im Fall der CS sei deshalb schwierig. Darf die CS die Busse als Geschäftsaufwand abziehen, dürfte sie auch weiterhin kaum Steuern bezahlen.

Allerdings strebt der Kanton Zürich ein Präzedenz-Urteil an in Sachen Steuerabzug von Bussen. Den Fall einer Firma, die von der EU wegen Absprachen eine Busse erhielt, zog der Kanton bis vor Bundesgericht. Dort ist er zur Zeit noch hängig.

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