Organspende: Soll Schweigen als Zustimmung gelten?

Der Bundesrat will uns alle zu potenziellen Organspenderinnen und -spendern machen. Er plant die Abkehr von der heutigen Regelung, wonach die Organentnahme nur erfolgen darf, wenn der Verstorbene einem Eingriff zustimmt. Künftig soll es genau umgekehrt sein: Wer sich zeitlebens nicht ausdrücklich gegen eine Spende ausspricht, gilt als möglicher Spender. Hilft diese Regelung, um mehr von den dringende benötigten Spendenorganen zu erhalten, auf welche gut 1500 Menschen in der Schweiz warten? Oder greift sie unverhältnismässig in grundlegende Freiheitsrechte ein? Die Frage diskutiert heute der Nationalrat in einer Sondersession. Die Debatte führen im Studio bei Marc Lehmann zwei Nationalrätinnen weiter: die Thurgauerin Verena Herzog ist gegen die sogenannte Widerspruchslösung, die Zugerin Manuela Weichelt-Picard befürwortet sie.

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