Nach dem «Ibiza»-Video Schlaglicht auf die Parteienfinanzierung in Österreich

Die «Ibiza-Affäre» wirft ein grelles Schlaglicht auf die Parteienfinanzierung in Österreich, insbesondere auf die Finanzierung der FPÖ. Vor allem deshalb, weil sich der abgetretene Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) im veröffentlichten Video nicht zurückhält mit detaillierten Plänen, wie das österreichische Parteigesetz umgangen werden könnte.

Strache schildert dabei ohne Umschweife, wie Grossspenden einer russischen Investorin an seine Partei verschleiert werden könnten: Das Geld solle an einen geheimen Verein gespendet werden. Namen nennt er im Video keinen, aber möglicherweise handelt es sich um den Verein «Austria in Motion» mit Sitz in Wien. Er würde die Kriterien erfüllen, die in neu veröffentlichten Video-Ausschnitten erwähnt werden.

In Österreich illegal

Aus der Vereinskasse würde das Geld dann an die Partei fliessen und bliebe so vom österreichischen Rechnungshof (Finanzkontrolle) unerkannt.

«Das ist auf keinen Fall legal», sagt der Experte für Parteienfinanzierung, der Politologe Hubert Sickinger. «Denn das wären Grossspenden, die man auf Umwegen an die Partei schleust, ohne dass Geld direkt zur Partei fliesst, sondern an einen Verein, der dann zugunsten der Partei Campaigning betreibt. Das wäre eine Umgehung des Parteiengesetzes.»

Hat die FPÖ tatsächlich versucht, sich so grössere Zuwendungen zu sichern? Unter öffentlichem Druck versprach der neue FPÖ-Parteichef Norbert Hofer bereits am Montag, die Listen der Spenden an seine Partei würden allesamt veröffentlicht.

Politologe Sickinger rechnet jedoch nicht damit, dass diese Listen allzu grosses Licht ins Dunkel bringen werden: «Eine solche Liste kann nicht vollständig sein. Wenn man für einen Verein sammelt ausserhalb der Parteibuchhaltung, besteht ja der Zweck genau darin, dass das Geld nicht in den Parteibüchern erscheint.»

Verbot von Parteispenden?

Die Möglichkeiten der Finanzkontrolle sind in solchen Fällen beschränkt. Parteifinanzierung über einen verdeckten Verein ist in Österreich kein Straftatbestand. Polizei und Justizbehörden können in ihren Ermittlungen also keine Einsicht in Konten verlangen und auch keine Zeugen befragen.

Sollen Grossspenden an Parteien generell verboten werden? Diese Frage wird derzeit in Österreich heiss diskutiert. Politologen erachten ein solches Verbot als durchaus angebracht. Zumal Österreich eine der grössten Parteiförderungen durch die öffentliche Hand in Europa hat. Damit soll eigentlich verhindert werden, dass Parteien von grossen privaten Spenden abhängig sind.

Die Parteiengesetze seien zu lasch, prangern die Parteien selbst seit Jahren immer wieder an. Allerdings sind sie es, die von ebendiesen Gesetzen profitieren. Eine Verschärfung der gesetzlichen Regeln ist demnach ziemlich unwahrscheinlich.

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