Gift im Trinkwasser Bund überprüft Zulassung von Chlorothalonil

Das Pflanzenschutzmittel Chlorothalonil wird in der Schweiz möglicherweise verboten. Entschieden wird im Herbst.

Die negativen Schlagzeilen rund um zu hohe Chlorothalonil-Werte in mehreren Schweizer Gemeinden lassen nun auch den Bund aufhorchen: Er erwägt, die Bewilligung von Pflanzenschutzprodukten mit dem Wirkstoff zu widerrufen. Ein Entscheid soll im Herbst fallen.

Vorerst wird ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, damit Umweltschutzorganisationen die Möglichkeit erhalten, sich zu äussern. Das teilte das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mit. In der Vernehmlassung können die Umwelt-NGOs insgesamt zu 15 Fungiziden Stellung nehmen.

Seit 40 Jahren im Einsatz

Chlorothalonil ist ein Wirkstoff, der in der Landwirtschaft seit den 1970er Jahren als Fungizid eingesetzt wird, insbesondere zum Schutz von Getreide gegen zahlreiche Krankheiten. Im Rahmen der Überprüfung wurden gewisse Abbauprodukte im Grundwasser in zu hohen Mengen gemessen.

In den vergangenen Jahren seien die Anforderungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln verschärft worden, schreibt der Bund weiter. «Produkte, die vor zwanzig Jahren zulassungsfähig waren, sind es nicht zwingend auch heute noch.»

In der EU ab 2020 verboten

Im vergangenen März hatte die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde erstmals darauf hingewiesen, dass für die Abbauprodukte von Chlorothalonil eine Gesundheitsgefährdung bestehen könne. Die EU erliess daraufhin ein Verbot des Pflanzenschutzmittels ab 2020.

Da die Behörden das Abbauprodukt neu als relevant einstuften, untersuchten auch Schweizer Chemiker die Wasserproben erstmals auf diese Rückstände. In den vergangenen Wochen wurden verschiedene Überschreitungen des Grenzwerts publik. Umweltorganisationen forderten seither ein sofortiges Chlorothalonil-Verbot.

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