Rüge für Bündner Behörden Bundesgericht sieht Eingriff in die Meinungsfreiheit bei WEF-Demo

  • Während dem WEF 2023 wollten maximal 300 Leute eine Marschkundgebung durchführen.
  • Die Bündner Behörden verboten die Benutzung der Kantonsstrasse zwischen Küblis und Klosters Platz.
  • Das Bundesgericht schreibt, das sei ein «unverhältnismässiger Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit».

«Zumindest abschnittsweise und unter Auflagen hätte die Route auf der Kantonsstrasse bewilligt werden können.» Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht.

Der Organisator der «Winterwanderung für Klimagerechtigkeit» kam im November 2022 auf die Bündner Behörden zu, um eine Bewilligung für die Kundgebung im Januar (während dem WEF) zu bekommen. Das kantonale Tiefbauamt verweigerte jedoch eine Bewilligung für die Benutzung der Kantonsstrasse. Es bewilligte eine andere Route, die in dem betroffenen Abschnitt über Nebenstrassen und Wanderwege führte.

Grundrechte betroffen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte eine Beschwerde des Organisators noch abgelehnt. Das Bundesgericht sieht es nun anders. Das Verbot sei ein unverhältnismässiger Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. «Diese Grundrechte geben in begrenztem Ausmass einen Anspruch darauf, für Kundgebungen mit Appellwirkung öffentlichen Grund zu benützen.»

Beim WEF 2020 noch bewilligt

Drei Jahre zuvor war die Benutzung der Kantonsstrasse für eine Marschkundgebung noch bewilligt worden. «Es ist nicht belegt, dass es damals zu Problemen gekommen wäre», schreibt das Bundesgericht.

Der Strassenverkehr wäre durch die Kundgebung zwar beeinträchtigt worden, dies ist laut dem Bundesgericht aber kein Grund für das Verbot. Es hätte sich «nicht grundlegend anders verhalten als bei einer Sportveranstaltung (Lauf oder Fahrradrennen), bei der ein Strassenabschnitt teilweise gesperrt wird.»

Regionaljournal Ostschweiz, 25.10.2024, 12:03 Uhr ; 

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